Tarife
Einführung
Klarheit ist bei einer Einbindung in Ihre Geschäftsangelegenheiten unabkömmlich, beispielsweise was die Kosten unserer Tätigkeit anbelangt. Van Veen Advocaten (VVA) informiert Sie vorab und die Vereinbarungen werden auch vor Aufnahme unserer Tätigkeiten getroffen. Natürlich sind unsere monatlichen Rechnungen detailliert beschrieben.
Ausgangspunkt
Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich über einen festen Stundensatz abgerechnet. In besonderen Fällen kann im Einvernehmen mit Ihrem Rechtsanwalt von diesem Grundsatz abgewichen werden, indem beispielsweise in geeigneten Fällen ein fester Honorarbetrag vereinbart wird. In bestimmten Fällen kann auch die Inkassogebühr zur Anwendung gelangen (Siehe unter “Inkassoforderungen“ unten).
Fakturierung
Wir rechnen grundsätzlich zum Monatsende ab. Eine Schlussabrechnung wird nach Beendigung des Auftrags erteilt. Eine Rechnung beinhaltet das Honorar, die Kosten und die Mehrwertsteuer. Kosten, wie sie der Kanzlei von Dritten in Rechnung gestellt werden (beispielsweise Gerichtskosten, Handelsregistergebühren und Verwaltungskosten), werden detailliert beschrieben aufgerechnet. Kosten, die schwieriger aufzuzeigen sind (wie Portogebühren und Kosten für Telefon, Fax und Fotokopien), werden als fester Prozentsatz von 6% des Honorars auf die Rechnung addiert (unter “Auslagen“). Das Honorar ist mehrwertsteuerpflichtig. Einige Kosten sind mehrwertsteuerfrei.
Pro Auftrag werden der Zeitaufwand und die Art der Tätigkeiten erfasst und in der Rechnung ausgewiesen. Ein zu Beginn des Auftrags fälliger Kostenvorschuss wird über die gesamte Dauer der Dienstleistung verbucht und mit der Schlussabrechnung verrechnet.Festlegung des Honorars
Das Honorar bemisst sich auf Grundlage von drei Komponenten:
- fester Stundensatz;
- Anzahl der Arbeitsstunden;
- besonderen Faktoren.
Es wird folgendermaßen errechnet:
Honorar = fester Stundensatz x Anzahl der Arbeitsstunden x besondere Faktoren.Stundensatz
Der Stundensatz beträgt exklusive Mehrwertsteuer 230,- € (Stand seit 01.01.2010). Die Tarife werden jährlich zum 1. Januar überarbeitet.
Sie werden außerdem der Erfahrung des Rechtsanwaltes zufolge angepasst, der mit dem Fall betraut ist. Falls der betreffende Rechtsanwalt weniger als vier Jahre Erfahrung hat, wird der Stundensatz nach unten korrigiert. Falls der betreffende Rechtsanwalt mehr als zehn Jahre Erfahrung hat, wird der Stundensatz um den Faktor 1,1 nach oben korrigiert. Bei mehr als zwanzig Jahren Erfahrung beträgt dieser Faktor 1,2.Besondere Faktoren
Die an den Stundensatz angepassten besonderen Faktoren stehen in Verbindung mit der finanziellen Bedeutung und der Art der Rechtssache. Mit der Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Gegenstandswert gemeint. Die Faktoren werden wie folgt angesetzt:
- bei einer nicht bestimmbaren Bedeutung oder einer Bedeutung von weniger als 100 000,- € beträgt der Faktor 1;
- bei einer Bedeutung zwischen 100 000,- € und 250 000,- € beträgt der Faktor 1,25;
- bei einer Bedeutung zwischen 250 000,- € und 500 000,- € beträgt der Faktor 1,5;
- bei einer Bedeutung, die 5 000 000,- € übersteigt, beträgt der Faktor 2
In dringenden Fällen wird ein Faktor von 1,5 angesetzt.
Inkassogebühren
Inkassogebühren können in Fällen, wo es hauptsächlich um das Einziehen von Forderungen geht, im Einvernehmen mit Ihrem Rechtsanwalt vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Gebühr auf Grundlage eines Prozentsatzes des eingezogenen Betrag festgelegt wird oder in Kombination von Prozentsatz und einem (niedrigeren) Stundensatz. Der eingezogene Betrag beinhaltet auch direkt an Sie nach Vorladung des Schuldners erfolgte Zahlungen.
Tragung der Kosten
Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt und die Gegenpartei zur Zahlung der Kosten verurteilt wurde, so erhalten Sie die Summe dieses Betrags. Dieser Betrag ist in der Regel bedeutend niedriger als das an den Rechtsanwalt insgesamt zu zahlende Honorar.
Fragen und Einwendungen
Bei Fragen zu dieser Tarifbrochüre können Sie sich gerne an Ihren Rechtsanwalt wenden.
Auch bei Fragen oder Einwendungen zu Ihren Rechnungen setzen Sie sich bitte zuerst mit dem betreffenden Rechtsanwalt in Verbindung. Dieser wird sich bemühen, die Angelegenheit aufzuklären. Falls Sie danach noch Reklamationen haben, können Sie gern mit unserem Büroleiter Herr O. Meijnen Kontakt aufnehmen. Sollte auch diese Rücksprache nicht zum gewünschten Erfolg führen, können Sie sich an das Aufsichtsgremium der örtlichen Rechtsanwaltskammer im Bezirk Arnheim wenden.