Allgemeine Geschäftsbedingungen
Van Veen Advocaten (VVA) ist eine verschiedene praktizierende Unternehmen und natürliche Personen umfassende Gesellschaft, die die Ausübung von Rechtsberatung und Rechtsvertretung im weitesten Sinne zum Ziel hat.
Falls notwenig, zieht VVA bei der Erbringung dieser Dienstleistungen andere Personen zur Abwicklung der Aufträge ihrer Klienten hinzu.
Alle von Klienten angenommenen Aufträge werden als von der gesamten VVA angenommen betrachtet, auch wenn es der stillschweigende oder ausdrückliche Zweck ist, dass der Auftrag durch eine bestimmte Person ausgeführt wird. Der den letztgenannten Fall regelnde Artikel 7:407 Absatz 2 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch und Artikel 7:407 Absatz 2, der eine Gesamthaftung für Fälle vorsieht, wo zwei oder mehr Personen beauftragt wurden, finden keine Anwendung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle von VVA angenommene Aufträge, sowie zusätzliche Aufträge und Folgeaufträge.
Tritt bei der Abwicklung des Auftrags ein Ereignis ein, das zur Haftung führt, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der von der von VVA abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt wird und schließt das von VVA versicherte eigene Risiko mit ein. Auch Nachlässigkeit fällt unter ein Ereignis, wie es im vorausgehenden Satz beschrieben wurde.
Sollte einer Person oder einer Sache bei der Abwicklung des Auftrags oder anderweitig Schaden zugefügt werden und VVA dafür haftbar sein, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der von der von VVA abgeschlossenen Allgemeinen Haftpflichtversicherung (AVB) abgedeckt wird. Dies schließt das von VVA versicherte eigene Risiko mit ein.
Personen, die zur Abwicklung des Auftrags hinzugezogen werden, möchten ihre Haftung möglicherweise begrenzen. VVA setzt voraus und legt wenn nötig fest, dass alle von Klienten angenommenen Aufträge die Befugnis zur Haftungsbegrenzung im Namen der Klienten beinhalten.
Falls zur Auftragsabwicklung eines Klienten eine Person hinzugezogen werden muss, die außerhalb der Niederlande ansässig ist und keine Verbindungen zu VVA hat, um im Rahmen des Auftrags tätig zu sein, so ist VVA für etwaige versehentlich begangene Versehen dieser Person nicht haftbar.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen VVA und ihren Klienten findet niederländisches Recht Anwendung. Bei etwaigen Streitigkeiten zwischen VVA und einem Klienten sind einzig niederländische Gerichte zuständig.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht nur für VVA, sondern auch für alle anderen zur Auftragsabwicklung eines Klienten hinzugezogenen Personen. Dies trifft auch auf ehemalige Mitarbeiter und ihre Nachfolger zu, falls diese nach Verlassen der VVA haftbar gemacht wurden.